Hatte mal recherchiert, da ich dachte, dass das SG zuständig wäre.
Kindergeld ist wohl offiziell eine steuerliche Ausgleichsleistung und somit von der Finanzgerichtsbarkeit behandelt {§ 155 V iVm 37 I AO iVm & 62ff EStG)..
Mag bestimmt dogmatisch richtig sein aber ist einfach dumm für Non-SteuerR